Robert Fischer

deutscher Richter; Präsident des Bundesgerichtshofs 1968-1977; 1950 Bundesrichter am damals neu errichteten Bundesgerichtshof in Karlsruhe

* 22. August 1911 Gießen

† 4. März 1983 Karlsruhe

Wirken

Robert Fischer, ev., stammte aus einer Gießener Juristenfamilie. Der Vater lehrte zuletzt als ordentlicher Professor an der Universität Breslau. Er selbst besuchte ein Humanistisches Gymnasium in Jena und studierte danach Rechtswissenschaften in Tübingen, Breslau und Jena. Er schloß seine juristische Ausbildung 1938 mit dem Assessor-Examen ab und trat in die Rechtsabteilung der Deutschen Bank in Berlin ein.

Nach Teilnahme am Zweiten Weltkrieg und der Entlassung aus Gefangenschaft schlug er die Richterlaufbahn in Göttingen ein. Er war hier zuletzt Vertreter des Landesgerichtspräsidenten. 1950 wurde er zum Bundesrichter am damals neu errichteten Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt und wurde hier 1963 Präsident eines Zivilsenats, der mit Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht im weitesten Sinne zu tun hatte. Aus der Vertrautheit mit dieser Materie entwickelte F. auch eine breit angelegte wissenschaftlich-publizistische Tätigkeit. Über den Rahmen des Gerichts hinaus hat ihn seine Mitarbeit an Großkommentaren zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), zum Handelsgesetzbuch (HGB) und zum Aktiengesetz bekannt gemacht.

Mit seiner Wahl zum Präsidenten des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe im März 1968, als Nachfolger von Bruno Heusinger wich das Bundesjustizministerium von den bisherigen Gepflogenheiten ab und ernannte ...